Betreuungen nach dem Betreuungsgesetz

Der SkF Werl führt als anerkannter Betreuungsverein durch hauptamtliche Mitarbeiter (Dipl.-Sozialarb.) Betreuungen nach dem Betreuungsgesetz (BtG) .
Die Mitarbeiter betreuen im Rahmen ihrer Tätigkeit Volljährige aller Altersstufen in den vom zuständigen Amtsgericht festgelegten Aufgabenkreisen, die nach der Erforderlichkeit des Einzelfalls angeordnet werden.
Betreuung bedeutet gerichtliche und außergerichtliche Vertretung.

Darüber hinaus bemühen sich die Mitarbeiter planmäßig um die Gewinnung ehrenamtlicher Betreuer , führen diese in ihre Aufgaben ein und begleiten sie durch Fortbildung und Beratung bei der Ausübung ihrer Tätigkeit.
Andere Vorsorgemöglichkeiten im Krankheitsfall bestehen durch

 
Fortbildung für ehrenamtliche BetreuerInnen....
 
Handbuch für ehrenamtliche rechtliche Betreuer/innen - Herausgeber: Kreis Soest
Anhang zum Handbuch für ehrenamtliche rechtliche Betreuer/innen
 
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